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   OVG Niedersachsen, 22.03.2001 - 1 L 4487/99   

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OVG Niedersachsen, 22.03.2001 - 1 L 4487/99 (https://dejure.org/2001,5962)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.03.2001 - 1 L 4487/99 (https://dejure.org/2001,5962)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. März 2001 - 1 L 4487/99 (https://dejure.org/2001,5962)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beseitigungsanordnung - Bestandsschutz; Auslegung eines VA; Verwirkung; Schadensersatz für Leistungen zur Abwendung der Vollstreckung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 Abs 2 BauGB; § 35 Abs 3 Nr 5 BauGB; § 35 Abs 3 Nr 7 BauGB; § 167 Abs 1 VwGO; § 717 Abs 2 S 1 ZPO; § 717 Abs 2 S 2 ZPO; § 104 Abs 1 S 2 ZPO; § 288 BGB; § 291 BGB
    Auslegung; Baugenehmigung; Beseitigungsanordnung; Bestandsschutz; konkludente Baugenehmigung; Nutzungsänderung; Schadensersatz; Verwaltungsakt; Verwirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81

    Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2001 - 1 L 4487/99
    Einer derartigen naturgegebenen Prägung des Außenbereichs sind die Vorhaben der Klägerin wesensfremd (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 25.1.1985 - 4 C 29.81 -, BRS 44 Nr. 87 = NVwZ 1985, 747).

    Das Vorhaben der Klägerin ist auch konkret geeignet, weitere ähnliche Bebauung auf den umliegenden Grundstücken nach sich zu ziehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.1.1985 - 4 C 29.81 -, NVwZ 1985, 747 ff.).

  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75

    Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2001 - 1 L 4487/99
    Es genügt, wenn damit zu rechnen wäre, dass die weiteren möglichen Bauvorhaben unter dem Drucke der geschaffenen Tatsachen wahrscheinlich nicht verhindert werden könnten (BVerwG, Urt. v. 27.8.1998 - 4 C 13.97 -, NVwZ-RR 1999, 295; Beschl. v. 30.11.1994 - 4 B 226.94 -, BRS 56 Nr. 79; Urt. v. 3.6.1977 - IV C 37.75 -, BVerwGE 54, 73, 78;vgl. dazu Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 35 Rdnr. 108).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 13.97

    Außenbereich; Wohnhaus; dritte Wohnung; Splittersiedlung; Verfestigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2001 - 1 L 4487/99
    Es genügt, wenn damit zu rechnen wäre, dass die weiteren möglichen Bauvorhaben unter dem Drucke der geschaffenen Tatsachen wahrscheinlich nicht verhindert werden könnten (BVerwG, Urt. v. 27.8.1998 - 4 C 13.97 -, NVwZ-RR 1999, 295; Beschl. v. 30.11.1994 - 4 B 226.94 -, BRS 56 Nr. 79; Urt. v. 3.6.1977 - IV C 37.75 -, BVerwGE 54, 73, 78;vgl. dazu Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 35 Rdnr. 108).
  • BVerwG, 30.11.1994 - 4 B 226.94

    Beweisaufnahme - Beeinträchtigung - weitere Beschwerde - Gegenvorstellung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2001 - 1 L 4487/99
    Es genügt, wenn damit zu rechnen wäre, dass die weiteren möglichen Bauvorhaben unter dem Drucke der geschaffenen Tatsachen wahrscheinlich nicht verhindert werden könnten (BVerwG, Urt. v. 27.8.1998 - 4 C 13.97 -, NVwZ-RR 1999, 295; Beschl. v. 30.11.1994 - 4 B 226.94 -, BRS 56 Nr. 79; Urt. v. 3.6.1977 - IV C 37.75 -, BVerwGE 54, 73, 78;vgl. dazu Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 35 Rdnr. 108).
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2001 - 1 L 4487/99
    Ein landwirtschaftlicher Betrieb setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, dass das Vorhaben einem auf Dauer gedachten und lebensfähigen Unternehmen dient, das nachhaltig und ernsthaft betrieben wird und über eine gewisse Mindestorganisationsstruktur verfügen muss (vgl. schon Urt. v. 3.11.1972 - IV C 9.70 -, BVerwGE 41, 138).
  • BVerwG, 05.08.1991 - 4 B 130.91

    Unbegründete Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Bestehen eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2001 - 1 L 4487/99
    Der Tatbestand der Verwirkung setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 5.8.1991 - 4 B 130/91 -, Buchholz 406.17 Nr. 35 und JURIS) die Kenntnis der Behörde von einem rechtswidrigen Zustand und ein Verhalten der Behörde voraus, das bei dem Verpflichteten das berechtigte Vertrauen entstehen lässt, die Behörde werde aus überlegten Gründen von ihren Befugnissen, gegen den rechtswidrigen Zustand einzuschreiten, keinen Gebrauch machen.
  • BVerwG, 15.11.1974 - IV C 32.71

    Begriff des Außenbereichsvorhabens; Fehlender Bestandsschutz bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2001 - 1 L 4487/99
    Der der Hütte ehemals zukommende Bestandsschutz, der sich auf die Baugenehmigung vom 12. Juli 1967 gründete, ist mit der Nutzungsänderung erledigt und lebt auch durch die Rückbaumaßnahmen der Klägerin nicht wieder auf (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.1974 - IV C 32.71 -, BRS 28 Nr. 34 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2001 - 1 L 4487/99
    Zur Bestimmung des Inhalts eines Verwaltungsakts kommt es grundsätzlich auf den Empfängerhorizont an, d.h. darauf, wie (hier) der Adressat des Verwaltungsaktes den Verwaltungsakt nach Treu und Glauben - unter Berücksichtigung aller den Beteiligten bekannter Umstände - verstehen musste/durfte (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.6.1991 - 7 C 43/90 -, NVwZ 1993, 177, 179; siehe auch Urt. v. 18.6.1980 - 6 C 55.79 -, BVerwGE 60, 223, 229; Urt. v. 9.6.1983 - 2 C 34.80 -, BVerwGE 67, 222, 234).
  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 34.80

    Klage - Streitgegenstand - Richterliche Dienstaufsicht - Rechtsweg

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2001 - 1 L 4487/99
    Zur Bestimmung des Inhalts eines Verwaltungsakts kommt es grundsätzlich auf den Empfängerhorizont an, d.h. darauf, wie (hier) der Adressat des Verwaltungsaktes den Verwaltungsakt nach Treu und Glauben - unter Berücksichtigung aller den Beteiligten bekannter Umstände - verstehen musste/durfte (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.6.1991 - 7 C 43/90 -, NVwZ 1993, 177, 179; siehe auch Urt. v. 18.6.1980 - 6 C 55.79 -, BVerwGE 60, 223, 229; Urt. v. 9.6.1983 - 2 C 34.80 -, BVerwGE 67, 222, 234).
  • BVerwG, 07.06.1991 - 7 C 43.90

    Atomgesetz - Genehmigung kerntechnischer Anlagen - Teilbetriebsgenehmigung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2001 - 1 L 4487/99
    Zur Bestimmung des Inhalts eines Verwaltungsakts kommt es grundsätzlich auf den Empfängerhorizont an, d.h. darauf, wie (hier) der Adressat des Verwaltungsaktes den Verwaltungsakt nach Treu und Glauben - unter Berücksichtigung aller den Beteiligten bekannter Umstände - verstehen musste/durfte (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.6.1991 - 7 C 43/90 -, NVwZ 1993, 177, 179; siehe auch Urt. v. 18.6.1980 - 6 C 55.79 -, BVerwGE 60, 223, 229; Urt. v. 9.6.1983 - 2 C 34.80 -, BVerwGE 67, 222, 234).
  • BVerwG, 29.08.1989 - 4 B 61.89

    Priviligierung - Unterstand - Weidehaltung - Weidewirtschaft - Interessen der

  • BVerwG, 24.02.1994 - 4 B 15.94

    Bauplanungsrecht: Unorganische Siedlungsentwicklung

  • BVerwG, 28.04.1964 - I C 64.62

    Rechtsanspruch auf Erteilung einer Bodenverkehsgenehmigung; Geordnete

  • BVerwG, 24.07.1980 - 3 C 120.79

    Umfang der Umsatzsteuerbefreiung bei bestimmten Lieferungen von Milcherzeugnissen

  • BVerwG, 11.03.1960 - VII C 163.59
  • OLG Hamm, 09.02.1987 - 23 W 478/86
  • OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 1 ME 209/10

    Andauern der Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung bei mehr als

    "Für das sonach maßgebliche Landesrecht hat der Senat Folgendes entschieden (vgl. zum Folgenden B. v. 7.3.2000 - 1 M 482/00 -, OVG-Datenbank und JURIS, sonstige Vnb; Urt. v. 22.3.2001 - 1 L 4487/99 -, BRS 64 Nr. 164 = NdsVBl. 2002, 22; Langtext auch JURIS und OVG-Datenbank): Das von den damaligen Antragstellern zitierte, vom Bundesverwaltungsgericht in seinen Entscheidungen vom 21.8.1981 (- IV C 65.80 -, BRS 38 Nr. 99) und vom 18. Mai 1995 (- 4 C 20.94 -, aaO) entwickelte Zeitmodell habe seine Bedeutung zur Beurteilung der Frage, wie lange eine aufgegebene Nutzung die Eigenart der näheren Umgebung noch präge, durch die oben zitierte Entscheidung vom 7. November 1997 (- 4 C 7.97 -, aaO) verloren.

    Anders sei es, wenn die Nutzung endgültig aufgegeben worden sei, indem das Bauwerk nicht nur vorübergehend, sondern längere Zeit in anderer als der genehmigten Weise genutzt worden sei (vgl. dazu Senatsurteil vom 22.3.2001 - 1 L 4487/99 -, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 20.07.2009 - 1 LA 103/07

    Anwendung des vom BVerwG entwickelten "Zeitmodells" auf die Frage über die Dauer

    Für das sonach maßgebliche Landesrecht hat der Senat Folgendes entschieden (vgl. zum Folgenden B. v. 7.3.2000 - 1 M 482/00 -, OVG-Datenbank und JURIS, sonstige Vnb; Urt. v. 22.3.2001 - 1 L 4487/99 -, BRS 64 Nr. 164 = NdsVBl. 2002, 22; Langtext auch JURIS und OVG-Datenbank): Das von den damaligen Antragstellern zitierte, vom Bundesverwaltungsgericht in seinen Entscheidungen vom 21.8.1981 (- IV C 65.80 -, BRS 38 Nr. 99) und vom 18. Mai 1995 (- 4 C 20.94 -, aaO) entwickelte Zeitmodell habe seine Bedeutung zur Beurteilung der Frage, wie lange eine aufgegebene Nutzung die Eigenart der näheren Umgebung noch präge, durch die oben zitierte Entscheidung vom 7. November 1997 (- 4 C 7.97 -, aaO) verloren.

    Anders sei es, wenn die Nutzung endgültig aufgegeben worden sei, indem das Bauwerk nicht nur vorübergehend, sondern längere Zeit in anderer als der genehmigten Weise genutzt worden sei (vgl. dazu Senatsurteil vom 22.3.2001 - 1 L 4487/99 -, aaO).

  • BFH, 22.01.2004 - III R 39/02

    Keine Eigenheimzulage für die Anschaffung eines im Außenbereich als Behelfsheim

    Abgesehen davon, dass nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung erhebliche Zweifel bestehen, ob eine Verwirkung in den Fällen formeller oder materieller Illegalität eines Bauvorhabens überhaupt in Betracht kommt (vgl. z.B. Urteile des OVG Lüneburg vom 22. März 2001 1 L 4487/99, Niedersächsisches Verwaltungsblatt --NdsVBl-- 2002, 22, und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. August 2002 9 UZ 700/02, Baurecht 2003, 594), setzt der Tatbestand der Verwirkung nach der Rechtsprechung des BVerwG (Beschluss vom 5. August 1991 4 B 130.91, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35) unter anderem ein Verhalten der zuständigen Behörde voraus, das bei dem Verpflichteten das berechtigte Vertrauen entstehen lässt, die Behörde werde aus überlegten Gründen von ihren Befugnissen, gegen den rechtswidrigen Zustand einzuschreiten, keinen Gebrauch machen (OVG Lüneburg in NdsVBl 2002, 22).
  • VG Hamburg, 04.09.2015 - 9 E 3623/15

    Grundsatz von Treu und Glauben; nachbarschaftliches Gemeinschaftsverhältnis;

    Die von dem Prozessbevollmächtigten der Antragstellerinnen geltend gemachte fehlende Verwirkung im Bereich des Bauordnungsrechts (unter Verweis auf: OVG Lüneburg, Urt. v. 22.3.2001, 1 L 4487/99, juris) bezieht sich auf die Verwirkung der Befugnisse der Bauaufsichtsbehörde zum Einschreiten wegen baurechtswidriger Zustände.
  • BFH, 26.09.2003 - III B 144/02

    Eigenheimzulage: Wohnungen in Sondernutzungsgebieten

    Denn auch eine langjährige Duldung hindert die Bauaufsichtsbehörde regelmäßig nicht daran, die Nutzung zum dauernden Wohnen für die Zukunft zu untersagen (vgl. z.B. Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. August 2002 9 UZ 700/02, Baurecht 2003, 594; Oberverwaltungsgericht Lüneburg vom 22. März 2001 1 L 4487/99, Niedersächsisches Verwaltungsblatt 2002, 22).
  • VG Göttingen, 04.07.2013 - 2 A 447/12

    Hildesheimer Baupolizeiverordnung; metrische Beschränkung; passiver

    Ohnehin ist mit der Änderung der Nutzung des streitbefangenen Gebäudeteils namentlich im Hinblick auf die Schaffung eines Schlafzimmers im Obergeschoss die Schutzwirkung der am 15. Mai 1908 erteilten Baugenehmigung und des sich darauf gründenden Bestandsschutzes entfallen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 22. März 2001 - 1 L 4487/99 -, NdsVBl. 2002, S. 22 ff., zitiert nach juris Leitsatz Nr. 1).
  • VG Würzburg, 24.02.2011 - W 5 K 10.196

    Durchsetzung einer bestandskräftigen Stellplatzauflage; wiederholende Verfügung;

    Unabhängig davon, ob sicherheitsrechtliche Eingriffsbefugnisse überhaupt verwirkbar sind (vgl. hierzu BVerwG B.v. 28.02.2008, NVwZ 2008, 231; BayVGH, U.v. 02.09.2010, Az.: 14 ZB 10.1461; B.v. 18.02.2000, 2 ZS 00.371; VGH Mannheim, U.v. 01.04.2008, DVBl 2008, 1000; OVG Niedersachsen, U.v. 22.03.2001, Az.: 1 L 4487/99), steht einer Verwirkung vorliegend jedenfalls entgegen, dass das Landratsamt bei der Klägerin keinen Vertrauenstatbestand dahingehend geschaffen hat, dass auf dem Baugrundstück keine weiteren Stellplätze hergestellt werden müssten.
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